Recht und Krankenkassen

Die neue Richtlinie der Europäischen Kommission von Februar 2011 beschäftigt sich mit medizinischen Behandlungen im EU-Ausland.

Laut dieser Richtlinie haben Patientinnen und Patienten ein Recht auf den Zugang zu sicherer, qualitativ hochwertiger Gesundheitsversorgung im EU-Ausland, sowie auf Kostenrückerstattung der in Anspruch genommen Leistungen.

Diese Richtlinie zu „Patientenrechten bei der Grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung“ ermöglicht es Patientinnen und Patienten, einen Kostenzuschuss für den Aufenthalt in der „International Clinic of Medical Rehabilitation in Cyprus Ltd.“ (ICMR) rückerstattet zu bekommen.

Die Patienten und Patientinnen haben nun das Recht, den Leistungserbringer frei zu wählen. Das heißt, dass Reisen zur Behandlung von seltenen Zuständen und Krankheiten nicht mehr verweigert werden können.

Informationen der Europäischen Kommission finden Sie hier.

Voraussetzungen:

Voraussetzung dafür ist der Nachweis der Notwendigkeit bzw. der Zweckmäßigkeit der Behandlung, also eine ärztliche Verordnung. In dieser Verordnung wird normalerweise die Krankheit beziehungsweise der Zustand festgehalten, die empfohlene Behandlung mit Ausmaß und Dauer und der Zweck – zum Beispiel Vermeidung einer Verschlechterung der Krankheit oder eine mögliche Verbesserung im Zustand des Patienten oder der Patientin.

Ich empfehle, den Begriff „Kozijavkin-Methode“ zu vermeiden.

Es handelt sich bei Ihrem Aufenthalt sowohl in der Ukraine als auch in Zypern um eine intensive neurophysiologische Rehabilitation. Im Rahmen dieser Neurorehabilitation werden anerkannte, medizinische Leistungen erbracht, beispielsweise Physiotherapie,  Massage, Neurophysiologie, Elektrostimulation.

Eine „Kozijavkin-Therapie“ befindet sich nicht im Leistungsspektrum oder Leistungskatalog der Krankenkassen.

Die Kostenübernahme oder einen Kostenzuschuss können Patientinnen und Patienten nur beantragen, nachdem die Rehabilitation stattgefunden hat und bezahlt wurde. Bitte beachten Sie, dass die Krankenkasse die Kosten für jede Behandlungseinheit gemäß eigenen Tarifen bezahlt.

Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Kasse, ob ein Antragsformular notwendig ist. Sonstige Unterlagen sind: die ärztliche Verordnung/Überweisung, unsere Originalrechnung und unser ärztlicher Befund über die durchgeführten Maßnahmen, die dem Antrag beigelegt werden sollten.

Bitten führen Sie nur schriftliche Korrespondenz und sammeln Sie alle Dokumente aus dem Schriftverkehr mit der Krankenkasse, bitte auch Kopien Ihrer eigenen Briefe.

Artikel aus faz.net: Wir gehen für die Therapie ins Ausland